Der Referenzzinssatz steht still – und genau das ist die Nachricht

MFH Schweiz

Seit dem 2. Juni 2026 bleibt der hypothekarische Referenzzinssatz bei 1,25 Prozent. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern heisst das: Der bekannteste Hebel auf der Ertragsseite ist auf absehbare Zeit blockiert. Wer seine Rendite verbessern will, muss dort ansetzen, wo tatsächlich noch Bewegung möglich ist – bei den übrigen Kostenfaktoren und bei der Finanzierung.

 

Warum sich so schnell nichts bewegen wird

Der Referenzzinssatz wird nicht beschlossen, sondern berechnet. Er basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz sämtlicher inländischer Hypothekarforderungen und wird kaufmännisch auf das nächste Viertelprozent gerundet. Dieser Durchschnitt bewegt sich träge: Er umfasst auch ältere, höher verzinste Festhypotheken, die erst bei der jeweiligen Ablösung durch günstigere Tranchen ersetzt werden.

Der Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent, bis der Durchschnittszinssatz unter 1,13 Prozent fällt oder über 1,37 Prozent steigt. Aktuell liegt er bei 1,31 Prozent – und damit deutlich näher an der oberen Schwelle.

Im letzten Quartal betrug der Rückgang einen einzigen Hundertstel Prozentpunkt. Vor allem aber liegt der Durchschnittszinssatz deutlich näher an der oberen als an der unteren Schwelle: Bis zu einer Erhöhung auf 1,50 Prozent fehlen sechs Hundertstel, bis zu einer Senkung auf 1,00 Prozent deren achtzehn. Die Einschätzungen der grossen Häuser zeigen denn auch eher in die andere Richtung, als viele erwarten: Die UBS erwartet vor Mitte 2027 keine Veränderung, hält einen weiteren Rückgang für wenig wahrscheinlich und sieht den Satz mittelfristig eher wieder bei 1,50 Prozent (Stand ihrer Zinsprognosen per 21. Mai 2026). Die Zürcher Kantonalbank prognostiziert in nächster Zeit ebenfalls keine Veränderung (Stand Juni 2026). Prognosen bleiben allerdings Prognosen – sie hängen am weiteren Verlauf von Konjunktur, Inflation und Geldpolitik.

Hinzu kommt: Von unten wirkt derzeit kein Druck mehr. Die Schweizerische Nationalbank hat den Leitzins am 18. Juni 2026 unverändert bei 0,0 Prozent belassen. Bei den Festhypotheken zeigt sich sogar leichter Gegenwind. Die Swap-Sätze sind seit der Eskalation im Nahen Osten Ende Februar 2026 im Zuge höherer Inflationserwartungen angestiegen, und die Analysten der BEKB rechnen mit einer stabilen bis leicht steigenden Entwicklung der längeren Zinsen. Ein zügig sinkender Durchschnittszinssatz ist unter diesen Vorzeichen unwahrscheinlich.

Die drei Hebel, die trotzdem funktionieren

Wenn der Referenzzinssatz als Anpassungsgrund ausfällt, bleiben drei mietrechtliche Kostenfaktoren. Alle drei setzen eine saubere Dokumentation voraus.

Teuerung auf dem risikotragenden Kapital

Nach Artikel 16 VMWG darf der Nettomietzins um höchstens 40 Prozent der Steigerung des Landesindexes der Konsumentenpreise erhöht werden. Verrechnet werden darf ausschliesslich die Teuerung seit der letzten Mietzinsfestsetzung. Nicht wahrgenommene Anpassungen können unter Umständen nachträglich kumuliert geltend gemacht werden – dazu braucht es lückenlose Unterlagen.

Allgemeine Kostensteigerungen

Tatsächlich gestiegene Unterhalts- und Betriebskosten – Versicherungsprämien, Gebühren, Verwaltungs- und Reparaturkosten – dürfen überwälzt werden. Anders als bei Referenzzinssatz und Teuerung gehen die Meinungen bei diesem Faktor in der Praxis auseinander; er verlangt einen belegbaren Kostenvergleich über mehrere Jahre.

Wertvermehrende Investitionen

Umbauten, Renovationen und energetische Sanierungen können auf die Nettomiete aufgerechnet werden. Die zulässige Erhöhung ergibt sich aus dem wertvermehrenden Anteil, der Lebensdauer, dem Referenzzinssatz und einem pauschalen Zuschlag von ein bis zwei Prozent des Investitionsbetrags für Unterhalt, Verwaltung und Risiko. Ein tiefer Referenzzinssatz senkt hier allerdings auch die überwälzbare Verzinsung.

Zur Einordnung des blockierten Hebels: Steigt der Referenzzinssatz um 0,25 Prozentpunkte, berechtigt das bei Sätzen unter 5 Prozent zu einer Mietzinserhöhung von 3 Prozent (Art. 13 Abs. 1 lit. c VMWG). Sinkt er um 0,25 Prozentpunkte, beträgt der Senkungsanspruch dagegen 2,91 Prozent – die Asymmetrie entsteht, weil vom bestehenden Mietzins heruntergerechnet wird. Beide Bewegungen stehen derzeit still. Unabhängig davon gilt: Mietverhältnisse, die noch auf einem Referenzzinssatz von 1,5 Prozent oder höher beruhen, haben weiterhin einen Senkungsanspruch, der aber aktiv geltend gemacht werden muss.

Der Renditerahmen – und was sich daran gerade ändern könnte

Für die zulässige Rendite ist der Referenzzinssatz ebenfalls der Ankerwert. Mit dem Leitentscheid BGE 147 III 14 vom Oktober 2020 hat das Bundesgericht zwei Parameter geändert: Das investierte Eigenkapital ist neu zu 100 Prozent statt zu 40 Prozent an die Teuerung anzupassen, und der zulässige Ertrag darf den Referenzzinssatz um 2 Prozentpunkte statt um 0,5 Prozentpunkte übersteigen, sofern dieser bei 2 Prozent oder darunter liegt.

Beim heutigen Referenzzinssatz von 1,25 Prozent liegt die maximal zulässige Nettorendite damit bei 3,25 Prozent.

Dieser Rahmen wird derzeit auf Verordnungsstufe nachgezogen. Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 die Vernehmlassung zur Teilrevision der VMWG eröffnet; sie dauerte bis zum 5. Juni 2026. Vorgesehen ist unter anderem, dass bis zu einem Referenzzinssatz von 2 Prozent weiterhin ein Zuschlag von 2 Prozentpunkten gilt und der Zuschlag ab 2,25 Prozent schrittweise um 0,25 Prozentpunkte reduziert wird, bis er sich ab 6 Prozent bei 0,5 Prozentpunkten stabilisiert. Zusätzlich sollen die Begriffe der Bruttorendite und der wertvermehrenden Investitionen erstmals in der Verordnung definiert werden. HEV und SVIT haben die Vorlage begrüsst, der Mieterinnen- und Mieterverband sie scharf kritisiert. Nach Auswertung der Vernehmlassung entscheidet der Bundesrat über das weitere Vorgehen – ein Ergebnis liegt zum Redaktionsschluss dieses Beitrags nicht vor.

Wo für Sie tatsächlich Bewegung drin ist: die Finanzierung

Hier liegt der Punkt, der in der öffentlichen Diskussion über den Referenzzinssatz fast immer untergeht. Der Wert von 1,31 Prozent ist ein Durchschnitt des gesamten Schweizer Hypothekarmarkts. Er sagt nichts darüber aus, zu welchem Satz Ihre eigene Finanzierung läuft – und er ist alles andere als eine Benchmark, an der man sich orientieren sollte.

Die Spannbreite im Markt ist beträchtlich: Zwischen einem durchschnittlichen und einem gut verhandelten Abschluss für eine zehnjährige Festhypothek liegen erfahrungsgemäss rund 40 Basispunkte. Diese Differenz ist keine Verhandlungsfolklore, sondern der Unterschied zwischen Anbietergruppen: Banken, Versicherungen und Pensionskassen bepreisen Renditeobjekte unterschiedlich, gewichten Lage, Mieterspiegel und Leerstandsrisiko verschieden und arbeiten mit abweichenden Tragbarkeitsannahmen.

Modellrechnung Mehrfamilienhaus 
HypothekarvolumenCHF 2’400’000
Ausgangszins 10 Jahre (1,88 %)CHF 45’120 p. a.
Bestkondition 10 Jahre (1,48 %)CHF 35’520 p. a.
Differenz pro JahrCHF 9’600
Über zehn JahreCHF 96’000

Die Rechnung arbeitet mit angenommenen Zinssätzen; der effektive Satz hängt von Objekt, Belehnung, Mieterspiegel und Bonität ab. Die Grössenordnung zeigt aber, worum es geht: Auf der Finanzierungsseite lässt sich ein Betrag bewegen, der nicht von einem Behördenentscheid abhängt – anders als auf der Ertragsseite.

Was wir Eigentümerinnen und Eigentümern jetzt empfehlen

  • Ablaufkalender erstellen. Alle Tranchen mit Fälligkeit bis 2029 erfassen. Bei mehreren Objekten zeigt sich fast immer eine ungewollte Klumpung auf ein einzelnes Jahr.
  • Tranchen entzerren. Eine gestaffelte Fälligkeitsstruktur reduziert das Risiko, ein ganzes Portfolio in einem einzigen ungünstigen Zinsmoment verlängern zu müssen.
  • Frühzeitig verlängern prüfen. Bei stabilen bis leicht steigenden Erwartungen für Festhypotheken ist ein Forward-Abschluss eine ernsthafte Option – die Konditionen dafür unterscheiden sich zwischen den Anbietern erheblich.
  • Anbietergruppe hinterfragen. Wenn die Finanzierung seit Jahren bei derselben Bank liegt, lohnt sich ein Vergleich mit Versicherungen und Pensionskassen.
  • Mietzinsdokumentation aktualisieren. Teuerungsstand und Kostenentwicklung seit der letzten Mietzinsfestsetzung sauber festhalten, damit der Anspruch belegbar bleibt.

Die nächsten Termine

1. September 2026Bekanntgabe des hypothekarischen Referenzzinssatzes durch das BWO
24. September 2026Geldpolitische Lagebeurteilung der SNB
1. Dezember 2026Nächste Bekanntgabe des Referenzzinssatzes
10. Dezember 2026Geldpolitische Lagebeurteilung der SNB
offenEntscheid des Bundesrates zur Teilrevision der VMWG nach Auswertung der Vernehmlassung

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Haftungsausschluss

Dieser Beitrag dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt weder eine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Abschluss eines Finanzierungsgeschäfts dar. Die dargestellten Zinssätze, Marktwerte und Prognosen Dritter geben den Stand vom 23. Juli 2026 wieder, verstehen sich als Richtwerte bei guter Kundenbonität und Objektqualität und können sich jederzeit ändern.

Die Modellrechnung beruht auf angenommenen Zinssätzen und dient allein der Veranschaulichung der Grössenordnung; sie bildet weder konkrete Marktrichtwerte noch im Einzelfall erhältliche Konditionen ab. Der effektiv erhältliche Zinssatz hängt unter anderem von Objekt, Lage, Belehnungshöhe, Mieterspiegel, Leerstandssituation und Bonität ab.

Die Ausführungen zum Mietrecht, zur zulässigen Rendite und zur laufenden Teilrevision der VMWG geben den Stand der Rechtslage und des Gesetzgebungsverfahrens zum Redaktionsschluss wieder. Sie ersetzen keine mietrechtliche Beratung im Einzelfall. Für die Beurteilung konkreter Mietzinsanpassungen empfehlen wir den Beizug einer mietrechtlichen Fachperson.

Alle Angaben ohne Gewähr. Eine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird ausgeschlossen.

HYPOPARTNER Zinsupdate Dezember 2025: Tiefzinsen bleiben – Planung wird wichtiger

Mehrfamilienhaus, Häuser von oben

Die Renditen von Schweizer Staatsanleihen sowie die Zinssätze für Festhypotheken haben sich seit Mitte November leicht nach oben bewegt. Ursache dafür sind weniger innenpolitische Faktoren, sondern vielmehr eine veränderte Einschätzung der konjunkturellen Risiken und der internationalen Geldpolitik.

Trotz dieser Bewegung bleibt unsere übergeordnete Einschätzung klar: Das Tiefzinsumfeld in der Schweiz dürfte auch 2026 Bestand haben, wenn auch mit punktuellen Schwankungen bei den langfristigen Zinssätzen.

Prognose für Hypothekenzinsen – nächste 12 Monate (in Zahlen)

HypothekAktuelles Zinsniveau*Erwartete Bandbreite (12 Monate)
SARON-Hypothekca. 0.7 – 1.0 %ca. 0.7 – 1.0 %
Festhypothek 3 Jahreca. 1.1 – 1.4 %ca. 1.2 – 1.5 %
Festhypothek 5 Jahreca. 1.2 – 1.5 %ca. 1.3 – 1.6 %
Festhypothek 7–10 Jahreca. 1.6 – 1.9 %ca. 1.7 – 2.0 %
Festhypothek 15 Jahreca. 1.8 – 2.1 %ca. 2.0 – 2.3 %

* Stand per: 17.12.2025 – Richtwerte für gute Bonität, selbstgenutztes Wohneigentum, marktübliche Belehnung. Abhängig von Bank, Objekt und Struktur. Alle Angaben und Prognosen ohne Gewähr. Die genannten Werte stellen keine verbindlichen Offerten dar und können sich jederzeit aufgrund von Marktveränderungen ändern.

Aktuelle Markteinschätzung

Die jüngste Zinsbewegung ist primär am Kapitalmarkt entstanden. Insbesondere die CHF-Swap-Zinssätze, welche als Grundlage für die Preisgestaltung von Festhypotheken dienen, haben über mehrere Laufzeiten hinweg angezogen. Diese Entwicklung wirkt sich zeitverzögert auf die angebotenen Festhypothekarzinsen aus.

Gleichzeitig haben geopolitische und handelspolitische Entwicklungen die Konjunkturrisiken etwas entschärft. Die Wahrscheinlichkeit einer ausgeprägten wirtschaftlichen Abschwächung hat abgenommen – damit sinkt auch der Druck auf zusätzliche geldpolitische Lockerungen.

Geldpolitik: Stabilität statt Experimente

Die Schweizerische Nationalbank hält an ihrem aktuellen Kurs fest. Der Leitzins liegt weiterhin bei 0 Prozent, und aus heutiger Sicht spricht wenig dafür, dass sich daran im Jahr 2026 etwas ändert.

  • Inflation bleibt tief (rund 0,3 Prozent erwartet)
  • Deflation derzeit kein zentrales Szenario
  • Wirtschaftswachstum positiv, aber unter langfristigem Durchschnitt

Diese Kombination spricht klar für Zinsstabilität.

Warum Festhypotheken trotzdem leicht teurer werden können

Auch bei stabilem Leitzins können sich Hypothekarzinsen verändern:

  • Festhypotheken orientieren sich an Kapitalmarktzinsen
  • Internationale Entwicklungen wirken direkt auf Swap-Sätze
  • Besonders mittlere und lange Laufzeiten reagieren sensibel

Sollte sich der wirtschaftliche Ausblick weiter aufhellen, sind moderate Zinsanstiege bei Festhypotheken möglich – vor allem bei Laufzeiten ab 7 Jahren.

Strategische Einordnung: Absichern oder flexibel bleiben

Das aktuelle Zinsumfeld eröffnet zwei unterschiedliche, aber gleichermassen valide Strategien.

Einerseits kann es sinnvoll sein, sich heute langfristig abzusichern, um sich gegen einen möglichen weiteren Anstieg der Festhypothekarzinsen zu schützen. Gerade bei mittleren und längeren Laufzeiten ist der Aufwärtsdruck zuletzt spürbarer geworden.

Wer Planungssicherheit sucht und sein Zinsrisiko bewusst begrenzen will, kann mit einer Festhypothek Zinssicherheit „am Markt einkaufen“.

Andererseits bieten SARON-basierte Hypotheken weiterhin attraktive Konditionen für Kundinnen und Kunden, die sich Flexibilität leisten können. Solange das Zinsniveau tief bleibt, profitieren sie von:

  • aktuell günstigen Finanzierungskosten
  • hoher Anpassungsfähigkeit
  • der Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt in eine Festhypothek zu wechseln

Diese Strategie setzt jedoch voraus, dass Zinsentwicklungen aktiv verfolgt und rechtzeitig Entscheide getroffen werden.

Fazit

Das Schweizer Zinsumfeld bleibt auch 2026 tief – aber nicht spannungsfrei.
Die Unterschiede zwischen Hypothekarformen, Laufzeiten und Anbietern nehmen zu.

Wer frühzeitig plant und seine Finanzierung aktiv steuert, kann sich Zinssicherheit, Flexibilität und Kostenvorteile sichern.

Gerade bei Hypothekarablösungen empfehlen wir, sich 6 bis 18 Monate vor Ablauf mit den Optionen auseinanderzusetzen, um Marktchancen zu nutzen und Konditionen rechtzeitig zu sichern.

HYPOPARTNER unterstützt Sie dabei unabhängig und vorausschauend.

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HYPOPARTNER Zinsausblick – Oktober 2025

Einschätzung & Prognose (nächste 12 Monate)

Seit Mitte Juli haben die Schweizer Zinsen leicht nachgegeben, teilweise sind kurz- und mittelfristige Renditen sogar ins Negative gefallen. Auslöser war die Ankündigung der US-Notenbank, ihren Leitzins im September um 0,25 Prozentpunkte zu senken.

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat im September hingegen keine weitere Senkung vorgenommen und den Leitzins bei 0 % belassen. Das ist bemerkenswert, da die SNB seit März 2024 sechs Mal in Folge gesenkt hatte. Gründe für die Pause: Der jüngste leichte Anstieg der Inflation verringert die Deflationssorgen, und auch der Franken hat sich nur moderat verteuert. In diesem Umfeld sieht die SNB aktuell keinen Bedarf, die Zinsen erneut in den negativen Bereich zu senken.

Einschätzung HYPOPARTNER: Der Leitzins dürfte auch in den kommenden Quartalen stabil bei 0 % bleiben. Solange die SNB diesen Kurs hält, bewegen sich auch längerfristige Renditen und Hypothekarzinsen voraussichtlich innerhalb der aktuellen Bandbreite. Besonders bei SARON-Hypotheken ist von einer Seitwärtsbewegung auszugehen.

Ein Szenario mit negativen Leitzinsen wäre nur denkbar, wenn die Weltwirtschaft in eine Rezession abgleitet und die grossen Zentralbanken weltweit stark lockern. Um eine deutliche Frankenaufwertung zu verhindern, könnte die SNB in einem solchen Fall gezwungen sein, den Leitzins zu senken. Dies würde auch die langfristigen Zinsen nach unten drücken.

Prognose für Hypothekenzinsen

Laufzeit / HypothekentypAktueller Richtwert*Erwartete Entwicklung in 12 Monaten
SARON-Hypothekca. 0,55 %weitgehend stabil, mit möglichen kleineren Schwankungen
Festhypothek 3 Jahreca. 0,93 %leichter Anstieg möglich, aber begrenzt
Festhypothek 5 Jahreca. 1,07 %moderater Aufwärtstrend denkbar
Festhypothek 10 Jahreca. 1,40 %bei Marktdruck oder Inflation könnte eine Erhöhung eintreten
Festhypothek 15 Jahreca. 1,58 %langfristig moderater Zinsanstieg möglich

* Richtwerte laut hypo-partner.ch, gültig bei guter Bonität und guter Objektqualität.

Die Haupttendenz: kurzfristige Stabilität, mittelfristig leicht steigender Trend, besonders bei längeren Laufzeiten.

Bedeutung & Empfehlungen für Kunden

  1. Nutzung aktueller Zu­stände:
    Die derzeitigen Zinsniveaus bieten eine gute Gelegenheit, Hypothekenverträge zu prüfen, zu überarbeiten oder neu abzuschliessen — insbesondere bei einem Wechsel in Festhypotheken mit längerer Laufzeit.
  2. Frühzeitige Planung & Absicherung:
    Gerade bei Hypotheken mit bevorstehendem Laufzeitende lohnt es sich, frühzeitig Offerten einzuholen und zukünftige Zinsentwicklungen im Blick zu haben — so kannst du rechtzeitig reagieren, bevor die Zinsen steigen.
  3. Anpassung an individuelle Faktoren:
    Diese Prognose gilt für „Standardfälle“ (gute Bonität, gute Objektqualität). Abweichende Faktoren (schlechte Bonität, hohe Belehnung, spezielle Objektbedingungen) können zu höheren Margen führen.

Fazit

Mit den aktuell publizierten Richtwerten von hypo-partner.ch starten wir in eine Phase, in der Zinsstabilität zu erwarten ist, aber moderate Aufwärtsbewegungen bei Festhypotheken nicht ausgeschlossen sind. Es bleibt wichtig, Zinsentwicklungen im Auge zu behalten und Hypotheken strategisch zu planen.

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