Grundlage dieser Betrachtung ist der NZZ-Artikel «Schicksalswochen für die UBS – Der Bundesrat fordert die Grossbank mit neuen Kapitalregeln heraus» von Eflamm Mordrelle aus der Ausgabe zum 20. April 2026. Der Artikel fasst den Stand der Debatte zu den Eigenmittelanforderungen an die UBS kompakt zusammen und bildet den Rahmen für unsere Einordnung.
In den kommenden Tagen präsentiert der Bundesrat seine finale Version der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Banken. Nach zwei Jahren intensiver Debatte geht es für die UBS nun in die entscheidende Runde, und je nach Verlauf könnte das Thema noch in einer Volksabstimmung enden.
Im Zentrum stehen zwei Regulierungsschrauben. Über den Verordnungsweg kann der Bundesrat allein entscheiden, dass bestimmte Bilanzpositionen – konkret latente Steueransprüche und aktivierte Bankensoftware – künftig nicht mehr als Eigenkapital zählen. Gemäss Bericht in der «Plattform J» sollen diese Positionen ab Anfang 2027 nicht mehr anrechenbar sein. Über den Gesetzesweg entscheidet das Parlament, ob die UBS für ihre Auslandstöchter im Stammhaus vollständig Eigenkapital hinterlegen muss – also zu 100 % statt heute rund 60 %.
Die UBS beziffert den resultierenden Zusatzbedarf an Eigenkapital auf rund 22 Mrd. USD, das EFD geht von rund 26 Mrd. USD aus. Der Eigenkapitalpuffer der Gruppe würde damit von 14,4 % (Ende 2025) auf rund 18,5 % steigen.
Die Fronten
Finanzministerin Karin Keller-Sutter und FINMA-Direktor Stefan Walter halten die Massnahmen für verhältnismässig und zielgerichtet. Walter argumentiert, die Vorgaben fokussierten gezielt auf das, was bei der Credit Suisse die Kernschwäche gewesen sei – den Wertverlust der Auslandsbeteiligungen. Die Schweiz sei im internationalen Vergleich nicht überreguliert.
Die UBS sieht das anders. Präsident Colm Kelleher und CEO Sergio Ermotti sprechen von einer Überreaktion und warnen vor dem Verlust der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Kelleher hat an der GV zwar den Schweizer Hauptsitz bekräftigt, gleichzeitig aber die Prüfung «geeigneter Optionen» offengelassen.
Zahlreiche Kantone, Wirtschaftsverbände und bürgerliche Parteien warnen vor Überregulierung. Ein Kompromissvorschlag einer bürgerlichen Parlamentariergruppe Ende 2025 wurde von Karin Keller-Sutter abgelehnt, ging der UBS ihrerseits aber nicht weit genug. Im cash-Interview bringt Ständerat Hannes Germann (SVP) darüber hinaus eine deutlich weitergehende Stossrichtung zurück auf den Tisch: die Abtrennung des Auslandsgeschäfts vom Schweiz-Geschäft der UBS. Er selbst hält diesen Weg politisch für kaum mehrheitsfähig, zeigt damit aber die Bandbreite möglicher Lösungen auf.
Auch aus der Wissenschaft kommt Kritik. Der emeritierte Finanzmarktökonom Martin Janssen bemängelt in seinem Essay auf finews.ch, dass der Bundesrat die Eckwerte ohne seriöse Regulierungsfolgenabschätzung festgelegt habe. Eine aktuelle Studie von BAK Economics beziffert allein die jährlichen volkswirtschaftlichen Kosten der vollständigen Unterlegung der Auslandstöchter auf rund 2,5 Mrd. CHF – durch teurere und knappere Kredite mit Folgen für Investitionen, Beschäftigung und Wachstum.
Einfluss auf den Hypothekenmarkt
Basel III Final ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft, und die Effekte auf den Hypothekarmarkt sind spürbar. Vereinfacht gesagt: Je nach Art und Belehnungshöhe einer Immobilie muss eine Bank für die gleiche Hypothek heute mehr Eigenkapital zurücklegen als früher. Das macht bestimmte Finanzierungen für die Bank teurer und weniger attraktiv. Besonders deutlich sind die Auswirkungen bei Renditeobjekten – also Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien – ab einer Belehnung von 60 %. Baukredite für Renditeimmobilien werden generell teurer. Selbstgenutztes Wohneigentum bei moderaten Belehnungen profitiert zwar tendenziell von tieferen Anforderungen, die positiven Effekte werden aber häufig durch Margen- und Pricinganpassungen der Banken relativiert. Die FINMA bezeichnet eine Korrektur am Immobilien- und Hypothekarmarkt in ihrem Risikomonitor weiterhin als eines der Hauptrisiken für den Schweizer Finanzmarkt und hat Renditeobjektfinanzierungen besonders im Fokus.
Was sich im Markt beobachten lässt: Die Kreditvergabe ist insbesondere bei Renditeobjekten deutlich restriktiver geworden. Bei höheren Belehnungen, Promotionen oder komplexeren Objekten ist die Finanzierungsbereitschaft selektiver. Bankinterne Verkehrswerte fallen in vielen Fällen tiefer aus als noch vor wenigen Jahren, was die realisierbare Belehnung weiter reduziert. Ab 60 % Belehnung steigen die Kreditmargen spürbar, insbesondere im Renditesegment. Gleichzeitig gewinnen Pensionskassen und Versicherer, die nicht unter Basel III Final fallen, strukturell Marktanteile.
Diese alternativen Kapitalgeber können den Markt jedoch nicht ersetzen. Sie konzentrieren sich in der Praxis stark auf Cherry-Picking: Bestandsobjekte an guten Lagen, tiefe Belehnungen, lange Laufzeiten, solide Mieterstruktur. Baukredite, Finanzierungen von Promotionen, komplexere Konstellationen oder mittlere bis höhere Belehnungen bei Privatkunden und KMU bilden sie kaum ab. Pensionskassen und Versicherer sind also ein wichtiger Puffer, aber keine Systemalternative zu den Banken.
Die wichtigste Beobachtung: Die Bankbilanzen haben im Hypothekarmarkt bereits wenig Spielraum. Weiteres Volumenwachstum ist für viele Institute kapitalseitig kaum mehr attraktiv darstellbar – insbesondere nicht im Renditesegment.
Entscheidend ist nun, welchen Einfluss eine zusätzliche Kapitalverschärfung auf diesen Markt hätte. Die UBS hält rund ein Viertel des Schweizer Hypothekarmarkts. Muss sie Bilanzkapazität freimachen, um zusätzliches Kapital aufzubauen, wird sie dort steuern, wo Kapital am teuersten ist – also bei Renditeobjekten, Baukrediten und höheren Belehnungen. Diese Steuerung setzt sich im Wettbewerb fort, denn andere Banken stehen unter demselben Druck.
Wichtig dabei: Der Auslandstöchter-Teil der Vorlage betrifft primär die UBS, weil nur sie in dieser Grössenordnung international aufgestellt ist. Die übrigen Bausteine des Pakets – der Abzug latenter Steueransprüche und aktivierter Software vom Eigenkapital sowie die erweiterten FINMA-Kompetenzen – wirken jedoch breiter. Auch die weiteren systemrelevanten Banken in der Schweiz (Raiffeisen, Zürcher Kantonalbank, PostFinance) sind in diesem regulatorischen Umfeld unterwegs und bekommen Verschärfungen in Form höherer Kapital- und Aufsichtsanforderungen indirekt zu spüren. Da gerade Raiffeisen und die Kantonalbanken im Hypothekargeschäft tragende Säulen des Schweizer Marktes sind, wirkt sich jede Verdichtung der Regulierung auf das Gesamtangebot im Markt aus.
Position HYPOPARTNER
Das Grundanliegen des Bundes – die Too-big-to-fail-Problematik ernsthaft zu adressieren – ist nachvollziehbar. Die CS-Krise hat gezeigt, dass Risiken einer international tätigen Grossbank für den Steuerzahler nicht verharmlost werden dürfen. Die sachliche Analyse von Bund, FINMA und SNB hat ihre Berechtigung.
Unser Anliegen ist nicht eine Positionierung für oder gegen die UBS, sondern eine Gesamtsicht auf die Regulierungsdynamik. Die Debatte fokussiert stark auf die UBS und ihre Auslandstöchter, während der Hypothekarmarkt durch Basel III Final bereits 2025 einen grossen Schritt Richtung Restriktion gemacht hat. Basel III Final, die geplanten UBS-spezifischen Verschärfungen und die im gleichen Paket erweiterten FINMA-Kompetenzen, die alle Banken betreffen, ergeben in Summe eine deutliche Verdichtung der Kapital- und Aufsichtsanforderungen. Diese Kumulation verdient eine saubere, volkswirtschaftlich fundierte Folgenabschätzung. Zudem sollten Massnahmen, die auf die spezifische Risikoproblematik der UBS zielen, nicht mit einer pauschalen Verschärfung der Rahmenbedingungen für den gesamten Bankensektor vermischt werden.
Besonders relevant ist das vor dem Hintergrund der aktuellen Situation am Wohnungsmarkt. Die Schweiz hat eine ausgeprägte Wohnungsknappheit, Bewilligungsverfahren dauern lange, Neubauvolumen bleiben hinter dem Bedarf zurück, und Sanierungen – etwa im Zuge der energetischen Gebäudeerneuerung – erfordern erhebliche Investitionen. In einem solchen Umfeld ist eine funktionierende, volumenstarke Kreditvergabe der Banken nicht Luxus, sondern Voraussetzung dafür, dass Wohnraum entsteht und erneuert werden kann. Zusätzliche Kapitalverschärfungen, die auf bereits verengte Bankbilanzen treffen, würden genau jenes Segment weiter verknappen, das der Markt am dringendsten benötigt: Baukredite, Finanzierungen von Mehrfamilienhäusern und Projektentwicklungen.
Unsere Kernbotschaft: Wir sprechen uns nicht gegen eine seriöse Regulierung systemrelevanter Banken aus. Wir weisen aber darauf hin, dass zusätzliche Kapitalvorschriften auf einen Hypothekenmarkt treffen, der sich nach Basel III Final bereits in einer klaren Anpassungsphase befindet. Jede weitere Regulierungsschicht trifft auf bereits verengte Bankbilanzen, und die Wirkung auf die Kreditvergabe wird entsprechend überproportional ausfallen – mit realen Konsequenzen für Wohnraumversorgung, Sanierungstätigkeit und KMU-Investitionen.









