Die Zinssätze für kurz- bis mittelfristige Festhypotheken in der Schweiz gibt es für unter 2.00%. Wie geht es weiter?

Aktuelle Entwicklung

Seit dem Entscheid der Schweizer Nationalbank, im September 2023 den Leitzinssatz bei 1.75% zu belassen, sind die Zinssätze für Festhypotheken stark zurückgekommen. Die kurz-/mittelfristigen Festhypotheken sind davon am stärksten betroffen. Der Rückgang der Inflation weltweit hat dazu geführt, dass weder die US-Notenbank FED noch die Europäische Zentralbank die Leitzinsen weiter erhöhen.

Kapitalmarktzinssätze in CHF (Basis für Zinssätze bei Festhypotheken)

Kapitalmarktzinssatz in CHF 3 Jahre                 

19.09.2023                                                          

1.8275%                                                              

01.11.2023                                                         

1.3275%                                                              

Kapitalmarktzinssatz in CHF 5 Jahre

19.09.2023

1.7875%

01.11.2023

1.3525%

Die Kapitalmarktzinssätze sind teilweise bis zu 0.50% zurückgekommen innerhalb von 1 ½ Monaten.

Wie sehen die Entwicklungen aus?

Es hängt vieles von der Entwicklung der Inflation aus. Es gibt einige Risiken, wie zum Beispiel die politischen Unsicherheiten. Insgesamt erwarten die Märkte, dass die Zinssätze in der Schweiz stabil bleiben oder sogar noch weiter zurückkommen. In der 2. Hälfte im 2024 rechnet man sogar damit, dass die Zentralbanken erste Zinssenkungen vornehmen könnten.

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Die kurz-/mittelfristigen Festhypotheken sind aktuell deutlich attraktiver als die SARON-Hypothek. Aktuell kann es Sinn machen sich die attraktiven Konditionen mit kurz- bis mittelfristigen Festhypotheken zu sichern.

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Als Ausländerin und Ausländer in der Schweiz Wohneigentum kaufen. Was muss ich dabei wissen und beachten?

Je nach Aufenthaltsbewilligung und Staatsangehörigkeit ist es möglich für Ausländerinnen und Ausländer Wohneigentum zu erwerben in der Schweiz.

In diesem Beitrag wird dir alles Wissenswertes über die Anforderungen für den Kauf einer Immobilie aufgezeigt.

Benötige ich eine Kaufbewilligung als Ausländer:in für den Erwerb einer Immobilie in der Schweiz?

Viele Schweizerinnen und Schweizer träumen vom eigenen Haus. Um Ihren Traum zu erfüllen, müssen Sie sich jedoch zunächst durch eine Reihe von Verfahren und Gesetzen navigieren. Ausländerinnen und Ausländer sollten außerdem prüfen, ob für den Erwerb von Wohnimmobilien eine Kaufbewilligung erforderlich ist.

Tatsächlich ist eine Aufenthaltserlaubnis nicht für alle Ausländerinnen und Ausländer erforderlich und hängt von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus ab. Die Kaufbewilligung basiert auf dem Schutz des Schweizer Bodens. Es soll verhindern, dass Schweizer Bauland in den Besitz von Ausländerinnen und Ausländer gelangt.

EU / EFTA Staatsangehörige

EU / EFTA Staatsangehörige haben die gleichen Erwerbsrechte wie Schweizerinnen und Schweizer. Eine zusätzliche Genehmigung oder Bewilligung ist nicht notwendig.

Drittstaatenangehörige mit einer B-Bewilligung

Personen, welche in der Schweiz wohnhaft sind mit einer Drittstaatangehörigkeit benötigen für folgende Fälle eine Bewilligung:

  • Wohnungen in Apartment-Hotels
  • Zweitwohnungen ohne Vermietungsoption
  • Ferienwohnungen mit vorübergehender Vermietung

Wenn das Wohneigentum, das Bauland oder die Immobilie als Hauptwohnsitz dient,

so braucht es keine Bewilligung, wenn folgende Faktoren erfüllt werden.

  • Besitz einer gültigen Aufenthaltsbewilligung
  • Die Immobilie dient als Hauptwohnsitz und wird nicht weitervermietet
  • Kauf und Baustart der Immobilie finden im selben Jahr statt

Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C

Bürgerinnen und Bürger mit einer Niederlassungsbewilligung C haben die gleichen Erwerbsrechte wie Schweizerinnen und Schweizer. Eine zusätzliche Genehmigung oder Bewilligung ist nicht notwendig.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger (G-Bewilligung)

Als Grenzgängerin oder Grenzgänger mit EU/EFTA-Angehörigkeit hat man die Möglichkeit, in der Umgebung des Arbeitsorts ohne Bewilligung eine Zweitwohnung zu kaufen. Voraussetzung dafür ist, dass die Zweitwohnung nicht fremdvermietet wird.

Drittstaatenangehörige (nicht in der Schweiz ansässig)

Drittstaatenangehörige benötigen eine Kaufbewilligung für den Erwerb von Immobilien oder Bauland.

Wo erhalte ich die Kaufbewilligung für den Erwerb einer Immobilie?

Zuständig für die Vergabe der Kaufbewilligung ist die jeweilige kantonale Behörde der Ortschaft, zu der das Grundstück oder die Immobilie gehört.

Wer eine Bewilligung benötigt oder deren Bedarf zur Sicherheit abklären möchte, muss sich somit als Erstes an die zuständige kantonale Behörde wenden. Ob die Bewilligung ausgestellt wird, hängt vom jeweiligen Kanton und von der Art der Immobilie ab.

Wird der Antrag genehmigt, kommt in einem nächsten Schritt die Finanzierung ins Spiel. Diesbezüglich unterscheiden sich die Voraussetzungen der Kreditvergabe für Personen mit einer B-, C- und G-Bewilligung nicht grundlegend von denjenigen für Schweizerinnen und Schweizer. Grundvoraussetzung sind ebenfalls ein geregeltes Einkommen sowie ausreichend Bonität.

Wo kann ich mich melden, wenn ich Fragen zur Kaufabwicklung oder  Finanzierungsmöglichkeiten habe?

In der Schweiz gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten beim Kauf einer Immobilie. Zusätzlich gilt es, die steuerlichen Angelegenheiten sowie die Vorsorgesituation im Detail zu analysieren, um die beste Lösung für Sie zu finden.

In der jüngeren Vergangenheit habe ich mehrere Finanzierungslösungen für Ausländerinnen und Ausländer gefunden und begleite Sie gerne während Ihres Kaufprozesses.

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dario.sauter@hypo-partner.ch

 

 

 

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