Was ändert sich 2025? Die neue Kreditpolitik unter Basel III

1. Einleitung: Was bedeutet Basel III für Kreditnehmer?

Ab 2025 treten strengere Vorschriften durch die Basel-III-Regeln in Kraft. Diese Richtlinien, die ursprünglich zur Stabilisierung des Finanzsystems entwickelt wurden, haben auch direkte Auswirkungen auf Immobilienkredite – insbesondere bei Renditeobjekten. Doch was bedeutet das für Sie als Kreditnehmer?

2. Strengere Belehnungsrichtlinien – Was sich konkret ändert

Aktuell müssen bei Renditeobjekten in der Schweiz mindestens 25 % Eigenmittel eingebracht werden. Ab 2025 könnte jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ein Eigenmitteleinsatz ab 20 % möglich sein, sofern andere Risikokriterien wie Bonität und langfristige Rentabilität des Objekts erfüllt sind. Dies bedeutet nicht zwangsläufig eine Lockerung der Kreditvergabepolitik, sondern eine differenziertere Risikobewertung, die Banken mehr Flexibilität erlaubt, aber dennoch strenge Kriterien anlegt.

Warum also „strengere Richtlinien“?

Während es möglicherweise mehr Spielraum bei der Eigenkapitalquote gibt, steigen die Anforderungen in anderen Bereichen:

  • Risikogewichtung: Die Risikogewichte für Renditeobjekte werden erhöht, was bedeutet, dass Banken mehr Eigenkapital für diese Kredite hinterlegen müssen. Dadurch steigen die Kosten für die Banken, was sie tendenziell vorsichtiger bei der Kreditvergabe macht.
  • Bonitätsprüfung: Banken werden die Kreditnehmer noch stärker auf ihre Zahlungsfähigkeit prüfen, insbesondere bei langfristigen Finanzierungen.
  • Nachhaltigkeit und Tragbarkeit: Die Tragbarkeit des Kredits wird stärker auf langfristige Einnahmeprognosen abgestützt, was vor allem kleine Investoren vor Herausforderungen stellen könnte.

Beispiel: Ein Investor möchte ein Mehrfamilienhaus kaufen und bringt 20 % Eigenkapital ein.

Die Bank wird nun nicht nur die Eigenkapitalquote prüfen, sondern auch sicherstellen, dass die Mieteinnahmen nachhaltig sind und eventuelle Leerstände finanzierbar bleiben. Die Tragbarkeit des Kredits und die langfristige Rentabilität des Objekts werden entscheidend sein.

Fazit: Auch wenn es punktuell Erleichterungen bei der Eigenkapitalquote gibt, führen die höheren Anforderungen an Bonität, Tragbarkeit und Risikobewertung insgesamt zu strengeren Bedingungen für Kreditnehmer. HYPOPARTNER kann hier beratend unterstützen und helfen, optimale Finanzierungslösungen zu finden, die auch den neuen Anforderungen gerecht werden.

3. Strengere Anforderungen und ihre Auswirkungen auf Kreditnehmer

Durch die neuen Vorgaben haben Banken weniger Spielraum bei der Gestaltung von Hypothekenkonditionen. Es wird schwieriger, flexible Kreditlösungen wie variable Zinssätze oder erweiterte Laufzeiten anzubieten. Zudem können Kündigungen und Umstrukturierungen von Hypotheken teurer werden, da Banken durch die zusätzlichen Eigenkapitalkosten Vorfälligkeitsentschädigungen oder höhere Margen durchsetzen müssen.

4. Die Rolle des Brokers: Warum ein Bankenwechsel häufiger wird

Durch die neuen Anforderungen könnte es häufiger zu Bankenwechseln kommen, da bestehende Kredite eventuell nicht mehr zu den neuen Bedingungen passen. Hier kommt die entscheidende Rolle eines unabhängigen Brokers wie HYPOPARTNER ins Spiel:

  • Vergleich von Banken: Wir prüfen, welche Bank Ihnen die besten Konditionen bietet.
  • Begleitung beim Wechsel: Ein Bankenwechsel kann kompliziert sein – wir übernehmen die gesamte Abwicklung.
  • Strategische Beratung: Wir helfen Ihnen, die optimale Finanzierungsstrategie zu finden.

5. Tipps für Kreditnehmer: Wie Sie sich vorbereiten können

Um gut auf die Veränderungen vorbereitet zu sein, empfehlen wir Ihnen:

  • Frühzeitige Beratung: Lassen Sie Ihre bestehende Finanzierung prüfen.
  • Finanzielle Rücklagen: Stellen Sie sicher, dass Sie genug Eigenkapital zur Verfügung haben.
  • Unabhängige Beratung: Wenden Sie sich an einen erfahrenen Broker wie HYPOPARTNER, der Ihre Interessen vertritt und Ihnen hilft, die besten Konditionen zu sichern.

Die erste geldpolitische Lagebeurteilung der SNB steht vor der Türe. Was ist zu erwarten?

Aktuelle Entwicklung der Hypothekarzinssätze in der Schweiz

Die Festlegung der Zinssätze für Festhypotheken basiert auf den Kapitalmarktzinssätzen für verschiedene Laufzeiten in der Schweiz. Dazu kommen eventuelle Risikozuschläge und die Marge der Bank zur Festlegung des Kundenzinssatzes.

Seit Anfang der letzten Woche verzeichneten die Kapitalmarktzinssätze in der Schweiz einen Anstieg, insbesondere bei einer Laufzeit von 5 Jahren war ein Anstieg um 17.95% festzustellen. Besonders am Freitag, dem 15.03.24, war ein signifikanter Anstieg zu verzeichnen. Der Hauptgrund dafür waren die unerwartet höheren Inflationszahlen in den USA.

Kapitalmarktzinssatz für verschiedene Laufzeiten

CHF 3 Jahre                       1.10% (09.03.24)                                  1.26% (15.03.24)

CHF 5 Jahre                       1.06% (09.03.24)                                  1.24% (15.03.24)

CHF 10 Jahre                    1.20% (09.03.24)                                  1.34% (15.03.24)

Was entscheidet die SNB an der ersten geldpolitischen Lagebeurteilung am 21. März 2024?

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat ihr Ziel als erste grosse Zentralbank erreicht. Die Inflation in der Schweiz liegt wieder innerhalb ihres Zielkorridors. Der von der SNB im Dezember noch befürchtete Preisanstieg zu Jahresbeginn ist ausgeblieben. Stattdessen fiel die Gesamtinflationsrate im Februar auf 1.2% und die Kernrate auf 1.1%.

Ein Grossteil der Kapitalgeber in der Schweiz rechnet mit der ersten Zinssenkung im Juni oder September 2024. Eine frühe Zinssenkung und die daraus resultierende Abschwächung des Schweizer Frankens würden als mögliche Option dienen, um zu verhindern, dass die Schweiz erneut in eine Phase negativer Inflationsraten und Zinsen abrutscht.

Obwohl sich der Trend in die richtige Richtung bewegt und der Inflationsdruck in der Schweiz abgenommen hat, sind die Gefahren einer Inflation keineswegs vollständig ausgeräumt. Die Verbesserungen des letzten Jahres sind grösstenteils auf die Stärke des Schweizer Frankens zurückzuführen, der zu günstigeren Importpreisen geführt hat. Allerdings zeigt sich ein anderes Bild bei inländischen Gütern. Deren Inflationsrate lag in den letzten 14 Monaten nur einmal unter 2 Prozent, nämlich im vergangenen Februar mit 1,9%.

HYPOPARTNER geht davon aus, dass der der Leitzins im März 2024 bei 1.75% bleibt und die erste Senkung auf 1.50% im Juni 2024 erfolgt.

Haben Sie Fragen?

Gerne erstelle ich einen individuellen Finanzierungsvorschlag für Sie.

dario.sauter@hypo-partner.ch

+41 79 531 35 45

Als Ausländerin und Ausländer in der Schweiz Wohneigentum kaufen. Was muss ich dabei wissen und beachten?

Je nach Aufenthaltsbewilligung und Staatsangehörigkeit ist es möglich für Ausländerinnen und Ausländer Wohneigentum zu erwerben in der Schweiz.

In diesem Beitrag wird dir alles Wissenswertes über die Anforderungen für den Kauf einer Immobilie aufgezeigt.

Benötige ich eine Kaufbewilligung als Ausländer:in für den Erwerb einer Immobilie in der Schweiz?

Viele Schweizerinnen und Schweizer träumen vom eigenen Haus. Um Ihren Traum zu erfüllen, müssen Sie sich jedoch zunächst durch eine Reihe von Verfahren und Gesetzen navigieren. Ausländerinnen und Ausländer sollten außerdem prüfen, ob für den Erwerb von Wohnimmobilien eine Kaufbewilligung erforderlich ist.

Tatsächlich ist eine Aufenthaltserlaubnis nicht für alle Ausländerinnen und Ausländer erforderlich und hängt von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus ab. Die Kaufbewilligung basiert auf dem Schutz des Schweizer Bodens. Es soll verhindern, dass Schweizer Bauland in den Besitz von Ausländerinnen und Ausländer gelangt.

EU / EFTA Staatsangehörige

EU / EFTA Staatsangehörige haben die gleichen Erwerbsrechte wie Schweizerinnen und Schweizer. Eine zusätzliche Genehmigung oder Bewilligung ist nicht notwendig.

Drittstaatenangehörige mit einer B-Bewilligung

Personen, welche in der Schweiz wohnhaft sind mit einer Drittstaatangehörigkeit benötigen für folgende Fälle eine Bewilligung:

  • Wohnungen in Apartment-Hotels
  • Zweitwohnungen ohne Vermietungsoption
  • Ferienwohnungen mit vorübergehender Vermietung

Wenn das Wohneigentum, das Bauland oder die Immobilie als Hauptwohnsitz dient,

so braucht es keine Bewilligung, wenn folgende Faktoren erfüllt werden.

  • Besitz einer gültigen Aufenthaltsbewilligung
  • Die Immobilie dient als Hauptwohnsitz und wird nicht weitervermietet
  • Kauf und Baustart der Immobilie finden im selben Jahr statt

Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C

Bürgerinnen und Bürger mit einer Niederlassungsbewilligung C haben die gleichen Erwerbsrechte wie Schweizerinnen und Schweizer. Eine zusätzliche Genehmigung oder Bewilligung ist nicht notwendig.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger (G-Bewilligung)

Als Grenzgängerin oder Grenzgänger mit EU/EFTA-Angehörigkeit hat man die Möglichkeit, in der Umgebung des Arbeitsorts ohne Bewilligung eine Zweitwohnung zu kaufen. Voraussetzung dafür ist, dass die Zweitwohnung nicht fremdvermietet wird.

Drittstaatenangehörige (nicht in der Schweiz ansässig)

Drittstaatenangehörige benötigen eine Kaufbewilligung für den Erwerb von Immobilien oder Bauland.

Wo erhalte ich die Kaufbewilligung für den Erwerb einer Immobilie?

Zuständig für die Vergabe der Kaufbewilligung ist die jeweilige kantonale Behörde der Ortschaft, zu der das Grundstück oder die Immobilie gehört.

Wer eine Bewilligung benötigt oder deren Bedarf zur Sicherheit abklären möchte, muss sich somit als Erstes an die zuständige kantonale Behörde wenden. Ob die Bewilligung ausgestellt wird, hängt vom jeweiligen Kanton und von der Art der Immobilie ab.

Wird der Antrag genehmigt, kommt in einem nächsten Schritt die Finanzierung ins Spiel. Diesbezüglich unterscheiden sich die Voraussetzungen der Kreditvergabe für Personen mit einer B-, C- und G-Bewilligung nicht grundlegend von denjenigen für Schweizerinnen und Schweizer. Grundvoraussetzung sind ebenfalls ein geregeltes Einkommen sowie ausreichend Bonität.

Wo kann ich mich melden, wenn ich Fragen zur Kaufabwicklung oder  Finanzierungsmöglichkeiten habe?

In der Schweiz gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten beim Kauf einer Immobilie. Zusätzlich gilt es, die steuerlichen Angelegenheiten sowie die Vorsorgesituation im Detail zu analysieren, um die beste Lösung für Sie zu finden.

In der jüngeren Vergangenheit habe ich mehrere Finanzierungslösungen für Ausländerinnen und Ausländer gefunden und begleite Sie gerne während Ihres Kaufprozesses.

+ 41 71 508 55 65

dario.sauter@hypo-partner.ch

 

 

 

Facebook
Twitter
LinkedIn

HYPOPARTNER empfehlen und profitieren!

Du hast ein Familienmitglied, Bekannte oder Freunde, die eine Hypothek suchen?

Wenn du HYPOPARTNER weiterempfiehlst erhältst du beim Abschluss CHF 300.-.

Wie läuft das konkret ab?

  1. Du empfiehlst HYPOPARTNER weiter und übermittelst die Kontaktdaten via Telefon, E-Mail, Social Media oder Webseite an uns weiter zur Kontaktaufnahme.
  2. Es erfolgt ein Hypothekenabschluss innerhalb der nächsten 12 Monate. (Neukauf oder Ablösung)
  3. Als Wertschätzung für die Empfehlung erhältst du CHF 300.- auf dein Bankkonto.
HYPOPARTNER vergleicht unabhängig und kostenlos Hypothekenangebote für Privatpersonen und Unternehmen.
Wir arbeiten mit über 25 finanzstarken Banken, Versicherungen und Pensionskassen zusammen und finden das beste Angebot auf dem Markt für dich. 

Oftmals ist das ausschlaggebende Kriterium die Höhe des Zinssatzes für den Abschluss einer Hypothek. Es gibt noch viele weitere Themen, die zu beachten sind, wie zum Beispiel die Höhe der Finanzierung, Vorsorge, Steuern.

HYPOPARTNER ist dein Experte und unterstützt dich bei diesen Themen.

Hast du noch Fragen?

071 508 55 65

dario.sauter@hypo-partner.ch

Facebook
Twitter
LinkedIn