Die Zinssätze für mittel- bis langfristige Festhypotheken sind zurückgekommen. Wechsel in Festhypothek?

Seit Beginn des Jahres gab es nur eine Richtung für die Zinssätze von Festhypotheken nach oben. Die Richtzinssätze für eine Festhypothek über eine Laufzeit von 10 Jahren lagen noch vor Kurzem deutlich über 3.00 %. Aktuell erhält man Festhypotheken mit einer Laufzeit von 10 Jahren ab 1.90%.

Ein wichtiger Indikator für die Festlegung der Zinssätze von Festhypotheken ist die Rendite der Bundesobligation Eidgenossenschaft mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Dieser Zinssatz lag im Juni teilweise klar über 1.40 % und aktuell bewegen wir uns bei einem Zinssatz von 0.548 %. (siehe Grafik unten)

Der Zinsanstieg seit Beginn des Jahres ist auf die Inflation und die Engpässe der Lieferketten zurückzuführen.

Es gibt gute Gründe für einen weiteren Zinsanstieg, beispielsweise für die Bekämpfung der Inflation. Die Schweizer Nationalbank achtet vor allem auf die Entscheidungen der amerikanischen Notenbank (FED) und auf die der Europäischen Zentralbank. (EZB)

Heute erwarten um 20.00 Uhr 75.1% aller Markteilnehmer, dass die amerikanische Notenbank (FED) einen weiteren starken Zinsanstieg von 0.75% vermelden lassen wird.

Die Zinsschwankungen haben in diesem Jahr stark zugenommen und es deutet einiges darauf hin, dass die Volatilität hoch bleibt. Zudem schätze ich die Risiken für eine grössere Zinserhöhung höher ein als eine weitere grössere Zinssenkung.

Für diejenigen, die Sicherheit und Planung höchste Priorität hat, empfehle ich ein Angebot für mittel-/langfristige Festhypotheken einzuholen.

Gerne erstelle ich für dich ein individuelles Finanzierungsangebot.


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Als Ausländerin und Ausländer in der Schweiz Wohneigentum kaufen. Was muss ich dabei wissen und beachten?

Je nach Aufenthaltsbewilligung und Staatsangehörigkeit ist es möglich für Ausländerinnen und Ausländer Wohneigentum zu erwerben in der Schweiz.

In diesem Beitrag wird dir alles Wissenswertes über die Anforderungen für den Kauf einer Immobilie aufgezeigt.

Benötige ich eine Kaufbewilligung als Ausländer:in für den Erwerb einer Immobilie in der Schweiz?

Viele Schweizerinnen und Schweizer träumen vom eigenen Haus. Um Ihren Traum zu erfüllen, müssen Sie sich jedoch zunächst durch eine Reihe von Verfahren und Gesetzen navigieren. Ausländerinnen und Ausländer sollten außerdem prüfen, ob für den Erwerb von Wohnimmobilien eine Kaufbewilligung erforderlich ist.

Tatsächlich ist eine Aufenthaltserlaubnis nicht für alle Ausländerinnen und Ausländer erforderlich und hängt von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus ab. Die Kaufbewilligung basiert auf dem Schutz des Schweizer Bodens. Es soll verhindern, dass Schweizer Bauland in den Besitz von Ausländerinnen und Ausländer gelangt.

EU / EFTA Staatsangehörige

EU / EFTA Staatsangehörige haben die gleichen Erwerbsrechte wie Schweizerinnen und Schweizer. Eine zusätzliche Genehmigung oder Bewilligung ist nicht notwendig.

Drittstaatenangehörige mit einer B-Bewilligung

Personen, welche in der Schweiz wohnhaft sind mit einer Drittstaatangehörigkeit benötigen für folgende Fälle eine Bewilligung:

  • Wohnungen in Apartment-Hotels
  • Zweitwohnungen ohne Vermietungsoption
  • Ferienwohnungen mit vorübergehender Vermietung

Wenn das Wohneigentum, das Bauland oder die Immobilie als Hauptwohnsitz dient,

so braucht es keine Bewilligung, wenn folgende Faktoren erfüllt werden.

  • Besitz einer gültigen Aufenthaltsbewilligung
  • Die Immobilie dient als Hauptwohnsitz und wird nicht weitervermietet
  • Kauf und Baustart der Immobilie finden im selben Jahr statt

Personen mit einer Niederlassungsbewilligung C

Bürgerinnen und Bürger mit einer Niederlassungsbewilligung C haben die gleichen Erwerbsrechte wie Schweizerinnen und Schweizer. Eine zusätzliche Genehmigung oder Bewilligung ist nicht notwendig.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger (G-Bewilligung)

Als Grenzgängerin oder Grenzgänger mit EU/EFTA-Angehörigkeit hat man die Möglichkeit, in der Umgebung des Arbeitsorts ohne Bewilligung eine Zweitwohnung zu kaufen. Voraussetzung dafür ist, dass die Zweitwohnung nicht fremdvermietet wird.

Drittstaatenangehörige (nicht in der Schweiz ansässig)

Drittstaatenangehörige benötigen eine Kaufbewilligung für den Erwerb von Immobilien oder Bauland.

Wo erhalte ich die Kaufbewilligung für den Erwerb einer Immobilie?

Zuständig für die Vergabe der Kaufbewilligung ist die jeweilige kantonale Behörde der Ortschaft, zu der das Grundstück oder die Immobilie gehört.

Wer eine Bewilligung benötigt oder deren Bedarf zur Sicherheit abklären möchte, muss sich somit als Erstes an die zuständige kantonale Behörde wenden. Ob die Bewilligung ausgestellt wird, hängt vom jeweiligen Kanton und von der Art der Immobilie ab.

Wird der Antrag genehmigt, kommt in einem nächsten Schritt die Finanzierung ins Spiel. Diesbezüglich unterscheiden sich die Voraussetzungen der Kreditvergabe für Personen mit einer B-, C- und G-Bewilligung nicht grundlegend von denjenigen für Schweizerinnen und Schweizer. Grundvoraussetzung sind ebenfalls ein geregeltes Einkommen sowie ausreichend Bonität.

Wo kann ich mich melden, wenn ich Fragen zur Kaufabwicklung oder  Finanzierungsmöglichkeiten habe?

In der Schweiz gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten beim Kauf einer Immobilie. Zusätzlich gilt es, die steuerlichen Angelegenheiten sowie die Vorsorgesituation im Detail zu analysieren, um die beste Lösung für Sie zu finden.

In der jüngeren Vergangenheit habe ich mehrere Finanzierungslösungen für Ausländerinnen und Ausländer gefunden und begleite Sie gerne während Ihres Kaufprozesses.

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Du hast ein Familienmitglied, Bekannte oder Freunde, die eine Hypothek suchen?

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Wie läuft das konkret ab?

  1. Du empfiehlst HYPOPARTNER weiter und übermittelst die Kontaktdaten via Telefon, E-Mail, Social Media oder Webseite an uns weiter zur Kontaktaufnahme.
  2. Es erfolgt ein Hypothekenabschluss innerhalb der nächsten 12 Monate. (Neukauf oder Ablösung)
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Wir arbeiten mit über 25 finanzstarken Banken, Versicherungen und Pensionskassen zusammen und finden das beste Angebot auf dem Markt für dich. 

Oftmals ist das ausschlaggebende Kriterium die Höhe des Zinssatzes für den Abschluss einer Hypothek. Es gibt noch viele weitere Themen, die zu beachten sind, wie zum Beispiel die Höhe der Finanzierung, Vorsorge, Steuern.

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Schweizer Nationalbank erhöht den Leitzins – Steigen die Hypothekarzinsen nun noch weiter?

Schweizer Nationalbank erhöht den Leitzins – Steigen die Hypothekarzinsen nun noch weiter?

Seit 2015 lag der Leitzins der Schweizer Nationalbank bei -0.75% und nun entschied die SNB, den Leitzins um 0.50% anzuheben auf -0.25%. 

Der Zinsschritt der Schweizerischen Nationalbank kam nur ein paar Stunden nachdem die amerikanische Notenbank Ihren Leitzins um 0.75% auf 1.75% erhöht hatte.

Der Hauptgrund für die Zinserhöhung ist, dem inflationären Druck entgegenzuwirken, umso die Inflation auf weitere Waren und Dienstleistungen in der Schweiz zu verhindern. Es ist zu erwarten, dass in den kommenden 12 Monaten weitere Zinsschritte folgen werden.

Die Inflation zog in vielen Ländern seit März nochmals deutlich und breit an. Auch hier spielt der Krieg in der Ukraine eine wesentliche Rolle, indem er viele Rohstoffpreise hat ansteigen lassen. Zusätzlich führten die anhaltenden Lieferkettenprobleme zu weiteren Preiserhöhungen bei verschiedenen Waren.

Die Inflation erreichte im Mai 2,9% und dürfte zunächst erhöht bleiben. Die neue bedingte Inflationsprognose der SNB beruht auf der Annahme, dass der SNB-Leitzins über den gesamten Prognosezeitraum −0,25% beträgt. Sie liegt für die nächsten drei Jahre über derjenigen vom März und zwar bei 2,8% für 2022 bei 1,9% für 2023 und bei 1,6% für 2024. Ohne die heutige Zinserhöhung läge die Inflationsprognose deutlich höher.

Was bedeutet das nun für die Hypothekarzinsen in der Schweiz?

Die Hypothekarkredite und Wohnliegenschaftspreise sind in den letzten Quartalen weiter angestiegen. Die Nationalbank wird die Entwicklung auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt weiterhin genau beobachten.

Dies war in der Stellungnahme der Schweizerischen Nationalbank heute zu lesen. Die Lieferkettenprobleme und die Rohstoffpreise haben den grössten Einfluss auf die derzeitige Inflation. Eine Besserung ist zurzeit nicht in Sicht und die Gefahren einer höheren Inflation ist akut, dies sieht man an den Reaktionen der amerikanischen und schweizerischen Nationalbank.

Die Hypothekarzinssätze haben bereits nochmals deutlich zugelegt. Für eine 5-jährige Festhypothek bekommt man aktuell das günstigste Angebot bei 1.60%, für eine 10-jährige Festhypothek sogar 2.20%.

Die Geldmarkthypothek SARON orientiert sich am Leitzins der Schweizerischen Nationalbank, welche sich nun näher an die Grenze zu 0% bewegt. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Hypothekarzinssätze sich noch weiter nach oben bewegen. Wenn sich die Situation in der Ukraine nicht entspannt und die Lieferkettenprobleme weiterhin die Preise in die Höhe schiessen, wird die Inflation weiter zunehmen. Dies hat zur Folge, dass die Hypothekarzinssätze noch weiter steigen.

Es ist in jedem Fall ratsam, sich eine persönliche Strategie zurechtzulegen und auslaufende Hypotheken in den nächsten 2 Jahren bereits frühzeitig zu prüfen, ob eine vorzeitige Verlängerung Sinn macht.

Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrem Anliegen.

dario.sauter@hypo-partner.ch

079 531 35 45

 

Quelle: https://www.snb.ch/de/mmr/reference/pre_20220616_2/source/pre_20220616_2.de.pdf

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Muss ich meine auslaufende Hypothek bei der gleichen Bank verlängern, wenn eine weitere Hypothek erst in ein paar Jahren ausläuft?

Wenn man ein Haus oder eine Wohnung kauft oder übernimmt, ist die Schuld in vielen Fällen so hoch, dass es sich lohnt, die ganze Schuld in mehrere Hypothekentranchen zu unterschiedlichen Laufzeiten aufzuteilen.

Der grosse Vorteil liegt darin, dass man nicht gezwungen ist, das ganze Schuldkapital zu einem ungünstigen Marktzeitpunkt neu zu regeln, sondern nur mit einem Teil.

Bei der Verlängerung der ersten Hypothekarfälligkeit ist die Bank in einer guten Verhandlungsposition und kann diese bei der Zinsofferte berücksichtigen, sodass man nicht von den besten Marktzinsen profitiert.

Es gibt einige Banken, die bei guter Bonität und Erfüllung der Tragbarkeitskriterien einige Jahre (max. ca. 5 Jahre) im Schuldbrief in den Nachgang gehen und man somit nicht gezwungen ist, bei der bisherigen Finanzierungsbank zu bleiben. Somit bleibt die Flexibilität gegeben, auch wenn eine Hypothek noch länger läuft.

Es ist wichtig, bereits vor Abschluss verschiedener Hypothekenlaufzeiten sich Gedanken zu machen, wie Sie die Tranchen aufteilen wollen, damit Sie bei künftigen Verlängerungen eine möglichst hohe Flexibilität haben.

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Wann soll ich meine Hypothek verlängern und welche Laufzeit soll ich wählen?

Im Dezember 2021 konnte man eine 10-Jährige Festhypothek noch für unter 1% abschliessen und eine 5-Jährige Festhypothek für unter 0.70%. Heute erhält man nur unter besten Voraussetzungen noch eine 10-jährige Festhypothek unter 2% und bei einer 5-jährigen Festhypothek sind wir bereits bei über 1.20% für Top-Konditionen angelangt.

Wenn meine Hypothek in den nächsten 24 Monaten ausläuft, was heisst das konkret für mich?

Nun wichtig ist bei Verlängerungen sich jeweils die Frage zu stellen, wie lange man das finanzierte Objekt noch behalten will. Bei einem potenziellen Verkauf in den nächsten Jahren lohnt es sich nicht eine Festhypothek abzuschliessen, sondern eine flexible Geldmarkthypothek (SARON) abzuschliessen.

Wenn die Voraussetzung erfüllt ist, dass das Objekt noch möglichst lange im Eigentum bleiben soll, dann lohnt es sich sicherlich einen Marktvergleich für verschiedene Laufzeiten einzuholen.

Falls noch eine andere Hypothekentranche weiterläuft, empfehle ich zu beachten, dass die Laufzeiten mindestens 2 Jahre auseinandergehalten werden. Damit minimiert man das Risiko, dass das ganze Schuldkapital zu einem potenziell ungünstigen Marktzeitpunkt ausläuft.

Der GAP zwischen SARON und den Festhypotheken ist viel grösser geworden als noch im letzten Jahr und durch den schnellen Zinsanstieg sind nun einige bereits in eine Festhypothek gewechselt. Der SARON bewegt sich aktuell bei -0.71% und orientiert sich stark am Leitzins der Schweizerischen Nationalbank, der aktuell bei -0.75% liegt.

In der aktuellen Situation lohnt es sich bereits frühzeitig (bis 24 Monate vor Ablauf der Hypothek) verschiedene Angebote für SARON und Festhypotheken einzuholen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Leitzins in der Schweiz noch unverändert ist und man in den letzten Jahren und aktuell mit der SARON Hypothek sehr gut gefahren ist, historisch gesehen sogar am günstigsten. Bei den aktuellen langfristige Zinssätzen müsste der Leitzins der SNB, bzw. der SARON um knapp 2% steigen, damit man das gleiche Niveau hat. Bis man dort ist spart man aktuell mit der Geldmarkthypothek im Vergleich zu den aktuellen Konditionen bei den Festhypotheken.

Die richtige Laufzeit und die richtige Lösung ist sehr individuell und die Entscheidung sollte nicht nur aufgrund der Marktsituation, sondern auch aufgrund der persönlichen Situation gefällt werden.

Welche Hypothek passt zu Ihnen?

Gerne erstelle ich einen individuellen Marktvergleich und finde das beste Angebot auf dem Markt für Sie!

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Feedback der Kundschaft von HYPOPARTNER

Nach 6 Monaten in der operativen Tätigkeit mit HYPOPARTNER habe ich einige Kundenfeedbacks gesammelt, die ich nun veröffentliche.

 «Ich habe Dario Sauter und HYPOPARTNER über unseren Bekanntenkreis kennengelernt. Ich gab ihm den Auftrag, für die auslaufenden Hypotheken die besten Angebote einzuholen. Für mich war es eine grosse Zeitersparnis, die Angebote nicht selber zu vergleichen und zu verhandeln. Durch Dario habe ich ein deutlich besseres Angebot erhalten als ich es bis anhin hatte. Ich bin sehr zufrieden mit der schnellen, unkomplizierten und reibungslosen Abwicklung des Auftrags. Ich kann ihn allen empfehlen.»

M.H. aus der Region Zürich / November 2021

«Ich musste zwei mal erwähnen, dass ich keine regelmässige Rückzahlungen wünsche. Dies hat dann sehr gut funktioniert. Die Abwicklung über HYPOPARTNER war einfach und unkompliziert. Zudem sind meine Erwartungen bezüglich den Zinskonditionen übertroffen worden.»

I.P. aus der Region Thurgau / Dezember 2021

«Dank HYPOPARTNER konnte ich mir meinen Traum vom Kauf eines Mehrfamilienhauses erfüllen.»

I.W. aus der Region Thurgau / Januar 2022

«Ich bin über Social-Media auf HYPOPARTNER aufmerksam geworden und meine Hypotheken laufen Ende 2022 aus. Dank Dario Sauter habe ich nun eine Lösung gefunden, mit der ich ein viel besseres Angebot erhalten habe, als ich bis jetzt hatte.

Zudem sparte ich viel Zeit und für die Aufwände von HYPOPARTNER musste ich nichts bezahlen.»

A.B. aus der Region Thurgau / März 2022

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Steigen die Zinsen schneller in der Schweiz aufgrund des Krieges in Europa?

Aktuelle Situation an den Finanzmärkten

Die Aktienmärkte stehen weltweit unter Druck und die Schwankungen an den Finanzmärkten nehmen rasant zu. Der Schweizer Aktienmarkt SMI hat seit Beginn des Jahres über 12% verloren, der deutsche Aktienmarkt DAX sogar knapp 18%.

Der Ölpreis ist seit Beginn des Jahres um ca. 60% gestiegen, der Erdgaspreis um über 25%.

Seit Tagen zeigen fast sämtliche Rohstoffpreise nur noch in eine Richtung. Die Preisentwicklung treibt die Inflation weiter in die Höhe. Die steigende Inflation erhöht auch das Risiko und die Volatilität bei den Zinsen weltweit. In den vergangenen Tagen nahmen die Schwankungen bei den Zinssätzen in der Schweiz weiter zu. Zwar sind die Zinsen, wie hier beim Beispiel des 5-jährigen Swaps in CHF (Basis für eine 5-jährige Festhypothek) eher wieder ein wenig zurückgekommen, doch bei einem anhaltenden oder ausweitendem Krieg werden die Zinssätze früher oder später steigen.

Quelle: UBS Quotes

Fazit

Die Situation in Europa durch den Krieg zwischen Russland und der Ukraine ist extrem beunruhigend. Eine rasche Einigung, bzw. Entspannung der Lage ist zurzeit nicht in Sicht. Die Risiken überwiegen zurzeit die Chancen an den Finanzmärkten. Bei einem anhaltenden Krieg oder wenn er sich sogar noch ausbreitet wird die Inflation weiter zunehmen und dann werden die Zinssätze früher oder später steigen.

Empfehlung

Für Eigentümer*innen einer Liegenschaft oder Wohnung mit Geldmarkthypotheken empfehle ich auf der Basis der aktuellen Marktsituation eine Offerte für eine mittel-/langfristige Festhypothek einzuholen und abzuschliessen, um sich gegen die aktuell bestehenden Risiken abzusichern.

Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Angebot.

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Entspricht der Kaufpreis von meiner Wunschimmobilie dem aktuellen Marktwert? (Serie 4 von 4)

In den ersten 3 Teilen sind wir auf die verschiedenen Bewertungsmethoden eingegangen und welche Bewertungsmethode sich für welche Immobilie eignet, um eine bestmögliche Grundlage zu schaffen, ob der Kaufpreis der Wunschimmobilie auch dem aktuellen Marktwert entspricht. Wenn dieser Schritt abgeschlossen ist und die Wunschimmobilie gekauft werden soll, ist man bereits schon einen Schritt näher an der Realisierung eines Eigenheims.

Im letzten Teil stehen die Belehnungsgrundsätze der Banken, der Steuerwert und der Gebäudeversicherungswert im Fokus. Je nach Immobilie ist man verpflichtet mehr oder weniger Eigenmittel zu bringen.

Als Immobilieneigentümer ist es wichtig, dass man die steuerliche Veränderung und die Gebäudeversicherung kennt und versteht.

Wie sehen die Belehnungsgrundsätze der verschiedenen Immobilien aus?

(Belehnungsgrundsatz = Höhe der Schuld in % zum Verkehrswert (Marktwert))

Art der Immobilie                  Belehnungsgrundsatz                    Eigenmittel

Einfamilienhaus,

Eigentumswohnung                 80%                                                     20%

Ferienhaus, Ferienwohnung     60%                                                     40%

Mehrfamilienhaus                     75%                                                     25%

Bürogebäude,

Geschäftshaus                           60%-70%                                           30%-40%

Grossgewerbe, Industrie           50%                                                     50%

Hotels                                         50%-60%                                           40%-50%

Steuerwert

In vielen Kantonen wird der Steuerwert vom Steueramt in der Gemeinde bestimmt, wo sich die Immobilie befindet. In wenigen Kantonen wird der Steuerwert durch die Gebäudeversicherungsanstalt definiert.

Die Eigentümer einer Liegenschaft sind verpflichtet den Steuerwert als Vermögen zu versteuern. Vielfach beträgt dieser Wert rund 60% bis 80% des effektiven Markwertes.

Es kommt eine weitere steuerliche Belastung hinzu. Der Eigenmietwert – im Schweizer Steuerrecht auch als «Mietwert für selbst genutzte Liegenschaften» bezeichnet – ist eine Steuer auf fiktive Einkünfte. Diese Einkünfte entsprechen den angenommenen Miet- und Pachteinnahmen, die ein Eigentümer bei Vermietung seiner Liegenschaft erhalten würde.

Gebäudeversicherungswert

In der Schweiz ist es in den meisten Kantonen obligatorisch ein Gebäude für Feuer- und Elementarschäden bei der kantonalen Gebäudeversicherung zu versichern. Der Versicherungswert wird nach einer Schätzung des Gebäudes definiert.

Der Landwert wird bei der Schätzung abgezogen, da nach einem Brand beispielsweise der Boden noch vorhanden ist. Der Sinn dieser Versicherung ist, dass nach einem Schaden ein gleichwertiges Gebäude wieder gebaut werden kann.

Haben Sie Fragen oder ein Anliegen?

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