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Hypothek bei Scheidung oder Trennung – was mit Haus und Finanzierung passiert

Geht es um die Hypothek bei Scheidung oder Trennung, stellt sich vor allem eine Frage: Wer behält das Haus, und wer trägt künftig die Finanzierung? Grundsätzlich gibt es drei Wege: Eine Person übernimmt die Liegenschaft samt Hypothek, ihr verkauft gemeinsam, oder ihr behaltet das Eigentum vorerst zusammen. Welcher Weg möglich ist, hängt neben eurer Einigung stark davon ab, ob die Bank mitzieht und ob die Finanzierung für eine Person allein tragbar ist.

Eine Trennung ist eine belastende Zeit. Umso hilfreicher ist es, die finanziellen Fragen rund ums Wohneigentum sachlich und Schritt für Schritt zu klären. Auf dieser Seite findest du einen Überblick, was mit Haus und Finanzierung passiert und worauf du achten solltest.

Hypothek bei Scheidung: die drei Optionen im Überblick

Jede Option hat ihre eigenen Voraussetzungen. Die folgende Übersicht hilft dir, die Varianten einzuordnen:

OptionWas passiertWorauf es ankommt
Ein Partner übernimmtEine Person wird Alleineigentümerin bzw. Alleineigentümer und führt die Hypothek allein weiter.Zustimmung der Bank, Tragbarkeit mit einem Einkommen, allfällige Auszahlung der anderen Person
VerkaufDie Liegenschaft wird verkauft, die Hypothek mit dem Erlös zurückbezahlt.Laufzeit der Hypothek, mögliche Vorfälligkeitsentschädigung, Zeitpunkt des Verkaufs
Gemeinsames Eigentum behaltenIhr bleibt beide Eigentümer und Schuldner, zum Beispiel bis die Kinder älter sind.Klare schriftliche Regelung, wer was bezahlt; die gemeinsame Haftung gegenüber der Bank bleibt bestehen

Haften beide Partner weiterhin für die gemeinsame Hypothek?

Ja, in vielen Fällen schon. Habt ihr die Hypothek gemeinsam aufgenommen, haftet ihr gegenüber der Bank häufig solidarisch. Nach dem Obligationenrecht kann der Gläubiger bei einer Solidarschuld von jeder Schuldnerin und jedem Schuldner einen Teil oder die ganze Forderung verlangen, und alle bleiben verpflichtet, bis die ganze Schuld bezahlt ist. Wie eure Haftung konkret geregelt ist, steht in deinem Kreditvertrag.

Wichtig: Eine Vereinbarung zwischen euch beiden, etwa in der Scheidungskonvention, ändert an der Haftung gegenüber der Bank nicht automatisch etwas. Damit eine Person aus der Schuldpflicht entlassen wird, braucht es die Zustimmung des Kapitalgebers. Die Bank prüft dafür in der Regel, ob die verbleibende Person die Hypothek allein tragen kann.

Tragbarkeit: Reicht ein Einkommen für die Hypothek?

Übernimmt eine Person das Haus, beurteilt die Bank die Finanzierung neu, so als würde sie eine neue Hypothek vergeben. Dabei gelten die üblichen Schweizer Finanzierungsregeln:

  • Tragbarkeit: Die Wohnkosten aus kalkulatorischem Zins, Nebenkosten und Amortisation sollten in der Regel höchstens einen Drittel des Bruttoeinkommens ausmachen.
  • Belehnung: Üblicherweise finanzieren Banken selbstbewohntes Eigentum bis rund 80 % des Belehnungswerts.
  • Auszahlung der anderen Person: Muss die übernehmende Person den Anteil der anderen auszahlen, braucht es dafür Eigenmittel oder eine Erhöhung der Hypothek, die ebenfalls tragbar sein muss.
  • Unterhaltszahlungen: Laufende Verpflichtungen können die Tragbarkeitsrechnung beeinflussen, je nachdem, wie die Bank sie berücksichtigt.

Geht die Rechnung mit einem Einkommen knapp nicht auf, lohnt sich ein Vergleich: Banken, Versicherungen und Pensionskassen bewerten Einkommen und Situation nicht alle gleich.

Verkauf, Festhypothek und Zeitplan

Entscheidet ihr euch für einen Verkauf, ist die Art eurer Hypothek entscheidend. Wird eine Festhypothek vor Ablauf der Laufzeit aufgelöst, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Vertrag, von der Restlaufzeit und vom Zinsumfeld ab. Manchmal lässt sich eine bestehende Hypothek auch auf ein neues Objekt übertragen oder von der kaufenden Partei übernehmen; das hängt vom Kreditvertrag und der Bank ab.

Für den Zeitplan hat sich ein schrittweises Vorgehen bewährt:

  1. Kreditverträge prüfen: Laufzeiten, Kündigungsfristen, Haftung.
  2. Wert der Liegenschaft schätzen lassen als Grundlage für die Verhandlung.
  3. Tragbarkeit für die übernehmende Person frühzeitig abklären, bevor die Konvention fertig ist.
  4. Finanzierungszusage einholen und mit der Bank die Entlassung der anderen Person aus der Schuldpflicht klären.
  5. Eigentumsübertragung im Grundbuch über das Notariat abwickeln.

Rechtliches, Vorsorge und wie HYPOPARTNER dich unterstützt

Bei einer Scheidung werden Vermögen und Schulden aufgeteilt; wie, hängt unter anderem vom Güterstand ab. Auch Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge werden in der Regel geteilt. Für die güterrechtliche Auseinandersetzung, den Vorsorgeausgleich und die Scheidungskonvention ziehst du am besten eine Anwältin oder einen Anwalt bei, für die Eigentumsübertragung das Notariat. Wurden für das Eigenheim Pensionskassengelder eingesetzt, gilt: Vorsorge gehört nicht zu unserem Tätigkeitsgebiet, dafür arbeiten wir mit Partnern zusammen und stellen auf Wunsch den Kontakt her.

Wir kümmern uns um die Finanzierung. Als unabhängiger Hypothekenbroker vergleicht HYPOPARTNER Angebote von über 50 Banken, Versicherungen und Pensionskassen. Wir prüfen, ob die Übernahme für dich tragbar ist, bereiten dein Finanzierungsdossier bankgerecht auf und begleiten dich bis zur Unterschrift. Du hast dabei eine persönliche Ansprechperson an unseren Standorten in Zürich und Bottighofen.

Zu den Kosten: Das besprechen wir mit dir, bevor wir starten. Je nach Ausgangslage begleiten wir dich kostenlos oder vereinbaren eine Erfolgsprovision.

Kontakt

Möchtest du wissen, ob du das Haus allein finanzieren kannst? Schreib uns an info@hypo-partner.ch, ruf uns an unter +41 71 508 55 65 oder unverbindliche Offerte anfragen.

Quellen und weiterführende Informationen:

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Persönliche Beratung

Yannick Dobler, Partner bei HYPOPARTNER
Dario Sauter

Yannick Dobler & Dario Sauter

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