Fachlich verantwortlich: Dario Sauter, dipl. Bankwirtschafter HF, Gründer von HYPOPARTNERAktualisiert am
Eine Hypothek bei Erbschaft oder Erbvorbezug lässt sich in der Regel gut lösen, wenn die Bank die Tragbarkeit der übernehmenden Person bejaht und die Eigenmittel stimmen. Übernimmst du eine geerbte Liegenschaft, musst du meist die bestehende Hypothek weiterführen oder neu finanzieren und allenfalls Miterben auszahlen. Erhältst du einen Erbvorbezug, kann dieser als Eigenmittel für den Kauf eines Eigenheims dienen.
Auf dieser Seite erfährst du, wie die Finanzierung in diesen Situationen typischerweise abläuft und welche Punkte du früh klären solltest.
Hypothek bei Erbschaft: geerbte Liegenschaft übernehmen
Mit dem Tod gehört eine Liegenschaft bei mehreren Erbinnen und Erben zunächst der Erbengemeinschaft gemeinsam. Damit die Erben darüber verfügen können, wird der Erbgang im Grundbuch angemeldet. Soll die Liegenschaft danach an eine einzelne Person gehen, regelt ihr das in einem Erbteilungsvertrag. Dafür braucht es in der Regel eine Bescheinigung darüber, wer erbberechtigt ist; welche Behörde sie ausstellt, ist von Kanton zu Kanton verschieden.
Lastet auf der Liegenschaft eine Hypothek, geht diese nicht einfach stillschweigend auf dich allein über. Die Bank will wissen, wer künftig Schuldnerin oder Schuldner ist, und prüft deine finanzielle Situation. Je nach Laufzeit und Konditionen kann es sinnvoll sein, die bestehende Hypothek weiterzuführen oder bei Ablauf neu zu verhandeln.
Wie finanziere ich die Auszahlung der Miterben?
Meist über eine Erhöhung der Hypothek, ergänzt durch eigene Mittel. Möchtest du die Liegenschaft allein übernehmen, steht deinen Geschwistern oder anderen Miterben ihr Anteil am Wert zu. Diesen Betrag musst du finanzieren, zusätzlich zur bestehenden Hypothek. Die Bank betrachtet das wie eine neue Finanzierung:
- Wert der Liegenschaft: Massgebend ist der Belehnungswert der Bank, nicht zwingend der Wert, den ihr unter euch vereinbart.
- Belehnung: Üblicherweise wird selbstbewohntes Eigentum bis rund 80 % des Belehnungswerts finanziert. Dein eigener Erbanteil kann dabei als Eigenmittel zählen.
- Tragbarkeit: Die Wohnkosten aus kalkulatorischem Zins, Nebenkosten und Amortisation sollten in der Regel höchstens einen Drittel deines Bruttoeinkommens betragen.
- Nutzung: Willst du die Liegenschaft vermieten statt selbst bewohnen, gelten oft andere Anforderungen an Eigenmittel und Tragbarkeit.
Erbvorbezug, Schenkung und Familiendarlehen als Eigenmittel
Viele Eltern unterstützen ihre Kinder beim Kauf eines Eigenheims. Banken schauen dabei genau hin, in welcher Form das Geld fliesst:
| Form | Wie Banken das in der Regel betrachten |
|---|---|
| Erbvorbezug | Geld, das dir definitiv gehört und nicht zurückbezahlt werden muss, wird üblicherweise als Eigenmittel anerkannt. Eine schriftliche Bestätigung ist empfehlenswert. |
| Schenkung | Ähnlich wie ein Erbvorbezug: ohne Rückzahlungspflicht zählt sie in der Regel als Eigenmittel. |
| Darlehen in der Familie | Muss das Geld zurückbezahlt oder verzinst werden, rechnet die Bank Zins und Rückzahlung häufig in die Tragbarkeit ein. Ob und wie weit es als Eigenmittel gilt, hängt von der Bank und den Bedingungen ab. |
Bei einem Darlehen innerhalb der Familie lohnt sich eine schriftliche Vereinbarung mit Betrag, Zins, Rückzahlung und dem, was im Erbfall gelten soll. Das schafft Klarheit gegenüber der Bank und unter den Geschwistern.
Erbrecht, Steuern und Grundbuch: wer was klärt
Ein Erbvorbezug kann später bei der Erbteilung eine Rolle spielen, und es gibt Pflichtteile, die Erben zustehen. Für Erbteilung, Pflichtteile und die Gestaltung von Erbvorbezug oder Schenkung ziehst du am besten das Notariat oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt bei. Das Notariat bzw. das Grundbuchamt ist auch für die Eintragung der neuen Eigentümerin oder des neuen Eigentümers im Grundbuch zuständig.
Zu den Steuern: Die Erbschafts- und die Schenkungssteuer sind kantonal geregelt; auf Bundesebene gibt es keine. Wie hoch eine allfällige Steuer ist und wer sie bezahlt, ist von Kanton zu Kanton verschieden. Auch ein Erbvorbezug kann steuerlich relevant sein. Für deine konkrete Situation wendest du dich an eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Wie HYPOPARTNER dich bei der Finanzierung begleitet
Wir kümmern uns um die Finanzierung, während Notariat, Anwältin oder Steuerberatung die rechtlichen und steuerlichen Fragen klären. Als unabhängiger Hypothekenbroker vergleicht HYPOPARTNER Angebote von über 50 Banken, Versicherungen und Pensionskassen. Konkret heisst das:
- Wir prüfen, ob die Übernahme und die Auszahlung der Miterben für dich tragbar sind.
- Wir zeigen dir, wie Banken deinen Erbvorbezug, eine Schenkung oder ein Familiendarlehen einordnen.
- Wir bereiten dein Finanzierungsdossier bankgerecht auf und begleiten dich bis zur Unterschrift.
Du hast dabei eine persönliche Ansprechperson an unseren Standorten in Zürich und Bottighofen.
Transparent von Anfang an: Wir legen vorab mit dir fest, ob unsere Begleitung kostenlos ist oder ob wir eine Erfolgsprovision vereinbaren.
Möchtest du wissen, ob du die geerbte Liegenschaft übernehmen kannst oder wie dein Erbvorbezug in die Finanzierung passt? Schreib uns an info@hypo-partner.ch, ruf uns an unter +41 71 508 55 65 oder unverbindliche Offerte anfragen.
Quellen und weiterführende Informationen: