Skip to content

Hypothek mit Einkommen in Euro – für Grenzgänger und Grenzregion

Eine Hypothek als Grenzgänger oder mit einem Einkommen in Euro ist in der Schweiz möglich, wird von Banken, Versicherungen und Pensionskassen aber genauer geprüft als ein reines Franken-Einkommen. Entscheidend sind eine Tragbarkeit, die auch bei einem schwächeren Euro aufgeht, vollständige Unterlagen und – je nach Staatsangehörigkeit und Wohnsitz – die Regeln der Lex Koller. Mit dem passenden Kapitalgeber und einem sauberen Dossier lässt sich vieles lösen.

Hypothek für Grenzgänger und die Grenzregion: die Ausgangslage

Rund um Kreuzlingen und Konstanz ist es Alltag, dass Leben und Arbeit über die Grenze hinweg stattfinden. Typische Situationen, mit denen wir zu tun haben:

  • Du wohnst in der Schweiz und beziehst dein Einkommen ganz oder teilweise in Euro, etwa von einem Arbeitgeber in Deutschland.
  • Ihr seid ein Paar, und eine Person verdient in Franken, die andere in Euro.
  • Du hast Einkünfte aus dem Ausland, zum Beispiel aus einer Selbständigkeit oder aus Vermietung.
  • Du wohnst in Deutschland, arbeitest in der Schweiz und möchtest hier Wohneigentum kaufen.

In allen Fällen gelten die üblichen Schweizer Finanzierungsregeln: In der Regel braucht es mindestens 20 % Eigenmittel bei selbstbewohntem Eigentum, davon mindestens 10 % «harte» Eigenmittel, und die Belehnung liegt üblicherweise bei höchstens 80 %. Die Besonderheiten liegen vor allem bei der Beurteilung des Einkommens und bei der Frage, wer überhaupt kaufen darf.

Wie beurteilen Kapitalgeber ein Einkommen in Euro?

Kurz gesagt: vorsichtiger und je nach Anbieter unterschiedlich. Ein Fremdwährungseinkommen wird in Franken umgerechnet und muss die Tragbarkeit auch dann noch erfüllen, wenn sich der Wechselkurs verschiebt.

Die Grundregel bleibt gleich: Die Wohnkosten aus kalkulatorischem Zins, Nebenkosten und Amortisation sollen in der Regel höchstens ein Drittel des Bruttoeinkommens ausmachen. Wie ein Euro-Einkommen in diese Rechnung einfliesst, legt jeder Kapitalgeber selbst fest. Manche rechnen es zurückhaltender an, andere stellen höhere Anforderungen an Eigenmittel oder an die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Gerade deshalb lohnt sich der Vergleich: Was bei einem Anbieter knapp nicht reicht, kann bei einem anderen gut aufgehen.

Währungsrisiko: warum der Wechselkurs mitzählt

Deine Hypothek und deine Zinsen laufen in Franken, dein Lohn kommt in Euro. Verliert der Euro gegenüber dem Franken an Wert, bleibt dir nach der Umrechnung weniger Geld für Zins und Amortisation. Dieses Risiko trägst du selbst, nicht die Bank. Darum lohnt es sich, schon vor dem Kauf zu prüfen:

  • Wie viel Spielraum bleibt im Budget, wenn der Kurs ungünstiger wird?
  • Gibt es Einkommensteile in Franken, die den Euro-Anteil abfedern?
  • Passt eine Laufzeit mit fixen Zinskosten besser zu dir als eine variable Lösung, damit wenigstens die Zinsseite planbar ist?

Lex Koller: Wer darf in der Schweiz Wohneigentum kaufen?

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) regelt, wer eine Bewilligung braucht. Gemäss dem Merkblatt des Bundesamts für Justiz gilt unter anderem:

  • Staatsangehörige der EU- und EFTA-Staaten mit rechtmässigem und tatsächlichem Wohnsitz in der Schweiz (in der Regel mit Ausweis B oder C EU/EFTA) sind dem Gesetz nicht unterstellt. Sie kaufen wie Schweizerinnen und Schweizer.
  • Angehörige anderer Staaten mit gültiger Niederlassungsbewilligung C und tatsächlichem Wohnsitz in der Schweiz gelten ebenfalls nicht als Personen im Ausland.
  • Wer als Staatsangehöriger eines EU- oder EFTA-Staats als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet, kann in der Region seines Arbeitsorts bewilligungsfrei eine Zweitwohnung erwerben. Die Wohnung muss selbst bewohnt werden, solange die Person dort als Grenzgänger arbeitet, und darf nicht vermietet werden.
  • Konkrete Fälle beurteilen die Behörden des Kantons, in dem das Grundstück liegt.

Für die rechtliche Beurteilung deines Falls ziehst du am besten das Notariat oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt bei. Wir kümmern uns um die Finanzierung.

Diese Unterlagen solltest du bereithalten

Bei einem Einkommen aus dem Ausland ist ein vollständiges Dossier besonders wichtig. In der Regel gehören dazu:

  • Lohnausweise bzw. Gehaltsabrechnungen der letzten Monate und den Arbeitsvertrag
  • Bei Selbständigkeit die Abschlüsse der letzten Jahre
  • Ausweiskopie und Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung
  • Nachweise der Eigenmittel und Kontoauszüge
  • Unterlagen zum Objekt: Verkaufsdokumentation, Grundbuchauszug, Pläne

Was der jeweilige Kapitalgeber im Detail verlangt, klären wir im Einzelfall mit dir.

So begleitet dich HYPOPARTNER direkt an der Grenze

Unser Standort am Bahnweg 2b in Bottighofen liegt gleich neben Kreuzlingen. Wir kennen die Fragen, die sich in der Grenzregion stellen, und vergleichen Angebote von über 50 Banken, Versicherungen und Pensionskassen. Wir bereiten dein Finanzierungsdossier bankgerecht auf, zeigen dir, welche Anbieter mit deiner Einkommenssituation arbeiten, und begleiten dich bis zur Unterschrift – mit einer persönlichen Ansprechperson statt einer Plattform.

Zu den Kosten: Das besprechen wir mit dir, bevor wir starten. Je nach Ausgangslage begleiten wir dich kostenlos oder vereinbaren eine Erfolgsprovision.

Du erreichst uns per E-Mail an info@hypo-partner.ch oder telefonisch unter +41 71 508 55 65. Gern kannst du auch direkt eine unverbindliche Offerte anfragen.

Quellen und weiterführende Informationen:

Starte jetzt deinen Hypothekenvergleich

In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir melden uns persönlich bei dir.

Persönliche Beratung

Yannick Dobler, Partner bei HYPOPARTNER
Dario Sauter

Yannick Dobler & Dario Sauter

+41 71 508 55 65
info@hypo-partner.ch